Kleinfeuerwerk

auch Silvesterfeuerwerk genannt;
Kleinfeuerwerk (K. II) sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen. Kleinstfeuerwerk (K. I) sind Feuerwerks-scherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.

Kleinfeuerwerk darf in Deutschland nur 3 Tage vor Silvester an Privatpersonen angeboten werden. Für besondere Zwecke wie:
- Theater-, Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen
- Besondere Feierlichkeiten (z.B. Firmenjubiläum, Hochzeit, Geburtstag)
- Technische Übungen für Hilfsorganistionen (z.B. THW, Feuerwerhr)

können mit der Ausnahmegenehmigung auch unter dem Jahr Kleinfeuerwerk von Privatpersonen bezogen werden.

Ausnahmegenehmigung
Händlerzugang

 

 

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